Helmut Engel, 30457 Hannover, Tresckowstr. 34
Antrag auf Erteilung eines Patents beim Deutschen Patent- und Markenamt - AZ 102 13 602.5 ENG 2 vom 26.03.02
Vorrichtung zum Versenden von Informationen
Beschreibung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Versenden von Informationen, bestehend aus einem flachen, kartenförmigen Träger mit einer Einrichtung zum Anbringen von Symbolen, insbesondere von Schrift.
Derartige Vorrichtungen sind beispielsweise Postkarten, Briefkarten, Glückwunschkarten oder Ansichtskarten. Im folgenden wird statt des Wortes "Vorrichtung" das Wort "Karte" benutzt. Sie wird vom Absender beschriftet oder mit anderen Symbolen versehen und durch einen Zustelldienst, beispielsweise die Post, zum Adressaten befördert. Dort wird die Karte im Regelfall nach kurzer Zeit fortgeworfen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs geschilderte Karte attraktiver zu gestalten.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß der Träger aus formstabilem, eßbarem Material besteht und von einer hermetisch dichten Umhüllung umgebenen ist.
Eine derartige Karte kann wie alle bisher bekannten Karten beispielsweise beschrieben werden. "Formstabil" bedeutet hier, daß die Karte problemlos beschriftet werden kann. Sie behält ihre Form auch beim Transport im wesentlichen bei. Die Umhüllung stellt sicher, daß die Karte beim Beschriften und beim Transport so gut eingepackt ist, daß sie nicht verschmutzen kann. Vom Adressaten kann die Umhüllung leicht vom Träger entfernt werden. Die an den Adressaten zu übermittelnden Informationen können mit dieser Karte also unverändert verschickt werden.
Die Karte ist aber als eßbares Produkt eine Besonderheit. Sie wird mit Vorteil zu besonderen Anlässen oder bei besonderen Beziehungen zwischen Menschen verwendet werden. Der Träger der Karte und/oder seine Umhüllung können mit den zu übermittelnden Informationen versehen werden. Der Träger kann von Adressaten aufgegessen werden, was in vielen Fällen ein besonderer Genuß sein kann. Er kann selbstverständlich aber auch aufbewahrt werden. Die hermetisch dichte Umhüllung sorgt dafür, daß der Träger beim Beschreiben und beim Transport hygienisch einwandfrei geschützt ist, so daß sein Verzehr ohne gesundheitliche Gefährdung möglich ist.
Ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes ist in den Zeichnungen dargestellt.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf die Karte nach der Erfindung.
Fig. 2 einen Schnitt durch Fig.1 längs der Linie II - II in vergrößerter Darstellung.
Die Karte nach Fig. 1 besteht aus einem Träger 1 aus formstabilem, eßbarem Material, wie beispielsweise Karamel. Es kann aber auch ein unter dem Handelsnamen Nappo" bekannt gewordenes Material verwendet werden. Die Karte ist beispielsweise ähnlich wie eine handelsübliche Postkarte im wesentlichen rechteckig ausgeführt, kann aber auch eine andere geometrische Form haben. Der Träger 1 kann mit durch eine Blume 2 angedeuteten Symbolen versehen sein und einen Bereich 3 aufweisen, der beschrieben werden kann. Dazu ist neben der Formstabilität auch eine ausreichende Dicke des Trägers 1 erforderlich. Er ist in eine hermetisch dichte Umhüllung 4 eingeschlossen, die zumindest teilweise aus transparentem Material besteht. Als Umhüllung 4 kann beispielsweise eine verschweißbare Folie aus lebensmittelechtem Kunststoff verwendet werden. Die Karte kann direkt oder in einem Umschlag verschickt werden.
Zum Beschreiben der Karte kann die eine Flachseite der Umhüllung 4 aus dafür geeignetem Material bestehen oder mit solchem Material beschichtet sein. In diesem Fall bietet sich eine Karte an, deren Träger 1 auf der nicht durch eine solche Schicht abgedeckten Seite mit Motiven versehen ist, die durch die dort transparente Umhüllung 4 sichtbar sind. Das können beliebige Motive sein, insbesondere auch künstlerische. Es können auch Zahlen und Buchstaben als Motive angebracht sein.
Es ist aber auch möglich, die Karte selbst mit Informationen zu versehen. Dazu kann der Träger 1 mit andersfarbigem, ebenfalls eßbarem Material beschichtet sein, beispielsweise mit Schokolade, in das Buchstaben und/oder Zeichen und Symbole durch die Umhüllung 4 hindurch eindrückbar sind. Beispielsweise mit einem Stift wird dabei das Beschichtungsmaterial so weggedrückt, daß der Träger 1 sichtbar wird. Das Beschichtungsmaterial muß so ausgeführt sein, daß es seine weggedrückte Lage stabil beibehält.
Patentansprüche
1. Vorrichtung zum Versenden von Informationen, bestehend aus einem flachen, kartenförmigen Träger mit einer Einrichtung zum Anbringen von Symbolen, insbesondere von Schrift, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (1) aus formstabilem, eßbarem Material besteht und von einer hermetisch dichten Umhüllung (4) umgebenen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung (4) zumindest auf einer Seite des Trägers (1) mit beschreibbarem Material versehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung (4) zumindest teilweise transparent ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (1) zumindest auf einer seiner Flachseiten mit andersfarbigem, eßbarem Material beschichtet ist, in das Buchstaben und/oder Zeichen und Symbole eindrückbar sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf einer der Flachseiten des Trägers (1) Motive angebracht sind.
Schematische Darstellung
Falls Ihnen der vorstehende offizielle Anmeldungstext zu trocken ist, hier in Kurzform einige Erläuterungen des "Erfinders" ...
Warum diese "Idee" ...
Wenn Sie gelegentlich Grußkarten verschicken, fragen Sie sich dann auch, was später mit den Karten passiert?
Ja, genau ... Sie werden in eine Schublade oder in den Schrank gesteckt - und irgendwann doch weggeworfen.
Mit der essbaren Karte hat der Absender eine Alternative: Er kann dem Empfänger (der Empfängerin) noch ganz andere Signale senden:
Zum Beispiel nach dem bekannten Spruch: "Ich habe Dich zum Fressen gern" ...
"Du kannst die Karte lesen, aufbewahren oder aufessen" :-)
Der Herstellung der essbaren Karte sind nur wenige Grenzen gesetzt.
Nahezu jedes Schmuck- oder Grußkartenmotiv läßt sich auch mit essbaren Materialien herstellen, denken Sie nur an die wunderschön verzierten Pralinen, an Schokolade in verschiedenen Farben, Marzipan usw ... Natürlich in den der Herstellung entsprechenden Farben.
Ein bruchfestes und relativ knickstabiles Kern-Material ist auf Karamell-Basis, z. B. wie bei den "Riesen" oder wie beim "Nappo" vorstellbar.
Wichtig ist die Sicherstellung der Lebensmittel-Hygienevorschriften. Die Beschriftung der Karte erfolgt daher auch durch eine reißfeste Folie hinduch, indem eine dünne andersfarbige Beschichtung (z.B. helle oder dunkle Schokolade) von außen z.B. durch den Druck des Kugelschreibers (unter der Folie) dauerhaft verdrängt wird. Dadurch wird die Beschriftung sichtbar ...
Schauen Sie sich einige Beispiele für die Motive von herkömmlichen Grußkarten an ... natürlich müssten sie noch entsprechend umgesetzt werden.
Dem "Pralinen-Künstler" sind da keine Grenzen gesetzt, vielleicht spürt er die Herausforderung :-)
Wenn Sie meine Idee anspricht, schreiben Sie mir gern:
Helmut Engel, Tresckowstr. 34, D-30457 Hannover-Wettbergen
--> Tel.: (0511) 2 62 39 20 --> Mobil: 0171-8 59 44 20